Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):
- Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
- Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
- in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
- in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
- in Hochschulen 10% der Beschäftigten.
Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).
Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.
Inhalt
- Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen / Rettungen
- besondere Gefahren (z.B. Strom)
- Kontaktaufnahme / Prüfung der Vitalfunktionen
- Störung des Bewusstseins / der Atmung und des Kreislaufs / Ersticken
- Wunden / bedrohliche Blutungen / Schock
- Kopf-, Knochen- und Gelenkverletzungen
- Verbrennungen / Erfrierungen und Unterkühlung
- Sonnenstich / Hitzeerschöpfung / Hitzschlag
- Vergiftungen / Verätzungen
- Unterzuckerung und Krampfanfall
- Herzinfarkt / Schlaganfall / Asthma
- Benutzung AED (autom. externer Defibrillator)
Dauer
9 UE a 45 Min.